AGBs

§ 1. Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung eines oder mehrerer Räume durch VYVIDA. zur Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Schulungen, Ausstellungen oder sonstigen Veranstaltungen sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen durch VYVIDA.
(2) Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (nachstehend „der Mieter“) oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VYVIDA. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VYVIDA. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mieters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2. Vertragsparteien

(1) Das Leistungsangebot von VYVIDA. richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Mit der Absendung seiner Buchungsanfrage gemäß § 3 Absatz 2 bestätigt der Mieter, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und den Mietvertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer abschließt.

§ 3. Vertragsschluss

(1) Soweit VYVIDA. im Internet und in Prospekten, Flyern oder anderen Unterlagen die Anmietung eines Konferenzraums bewirbt, handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Übermittlung einer Buchungsanfrage.
(2) Unter der Internet-Adresse „vyvida.de“ stellt die VYVIDA. ein Online-Formular bereit, über das der Mieter nach Eingabe der hierfür erforderlichen Angaben eine konkrete Buchungsanfrage an VYVIDA. absenden kann. Mit seiner Buchungsanfrage gibt der Mieter ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab, das VYVIDA. durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung annimmt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Buchungsbestätigung dem Mieter zugeht.

§ 4. Leistungen

(1) VYVIDA. stellt dem Mieter den gebuchten Raum nebst Küche und Sanitäreinrichtung (nachstehend „die Mieträume“) zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin für die dort genannte Mietzeit zur Verfügung.
(2) Die Überlassung bestimmter, über die Inklusivleistungen (Beamer, W-LAN über Hotspot, Rednerpult) hinausgehender Ausstattungsgegenstände und -leistungen (z. B. Flipchart, Schaukel) ist nicht geschuldet, es sei denn, sie ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart. Dasselbe gilt für jegliche über die Bereitstellung der Mieträume hinausgehenden Leistungen (z. B. Catering).

§ 5. Preise

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle von VYVIDA. genannten Preise Netto-Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Preise für sämtliche Leistungen von VYVIDA. im Zusammenhang mit der Vermietung eines oder mehrerer Räume sind auf der Internetseite abrufbar.
(3) Sind weitergehende Leistungen vereinbart, so richtet sich die hierfür geschuldete Vergütung nach der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vergütungsabrede.

§ 6. Zahlung

(1) Für die Vergütung im Zusammenhang mit der Vermietung eines oder mehrerer Räume zu erbringender Leistungen bei VYVIDA. gelten, sofern zwischen den Vertragsparteien keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen ist, die folgenden Zahlungsbedingungen:
– Die Raummiete sowie das Entgelt für alle weiteren Leistungen durch VYVIDA., deren Vergütung bei Vertragsschluss der Höhe nach feststeht, sind  nach Eingang der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn fällig;
– das Entgelt für verbrauchsabhängig zu vergütende Leistungen oder solche, deren Vergütung aus anderen Gründen bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, ist bei Mietende fällig;
– etwaige Nachzahlungen, die der Mieter wegen Überschreitung der Mietzeit oder der Personenzahl gemäß § 7 Absatz 3 oder aus anderen Gründen zu leisten hat, sind bei Mietende fällig.
(2) VYVIDA. stellt dem Mieter die jeweils zu zahlenden Beträge in Rechnung, und zwar
– vor Mietbeginn fällige Beträge mit der Buchungsbestätigung und
– bei Mietende fällige Beträge mit separater Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug durch Überweisung auf das von VYVIDA. angegebene Bankkonto zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei VYVIDA.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7. Überschreitung von Mietzeit oder Personenzahl

(1) Die Mieträume werden zum Zeitpunkt des Mietbeginns an den Mieter übergeben und sind bei Mietende an VYVIDA. zurückzugeben. Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitigen Einlass in die Mieträume oder deren Nutzung über das vereinbarte Mietende hinaus besteht nicht, es sei denn, der Mieter hat VYVIDA. vorab um eine entsprechende Verlängerung der Mietzeit ersucht und VYVIDA. hat dieser Vertragsänderung zugestimmt.
(2) Das Recht zur Nutzung der Mieträume ist auf die vertraglich vereinbarte Personenzahl beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Personen, die sich auf Veranlassung des Mieters gleichzeitig oder nacheinander in den Mieträumen aufhalten, die in der Buchungsanfrage angegebene Personenzahl, so ist der Mieter verpflichtet, VYVIDA.hiervon spätestens bei Mietende in Kenntnis zu setzen. Eine Überschreitung um mehr als ein Drittel bedarf der vorherigen Zustimmung von VYVIDA.
(3) Bei Überschreitung der vertraglichen Mietzeit erhöht sich das Entgelt für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Mietzeit berechnet werden, für jede angefangene halbe Stunde der Nutzung vor ursprünglich vereinbartem Mietbeginn und nach ursprünglich vereinbartem Mietende um die Hälfte des der vertraglichen Vergütungsabrede zugrundeliegenden Stundenpreises. Bei Überschreitung der vertraglichen Personenzahl erhöht sich das Entgelt für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Anzahl der Personen berechnet werden, die sich auf Veranlassung des Mieters gleichzeitig oder nacheinander in den Mieträumen aufhalten, im Verhältnis der vertraglich vereinbarten zur tatsächlichen Personenzahl.

§ 8. Pflichten des Mieters

(1) Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung der Mieträume durch den Mieter, seine Mitarbeiter und seine Gäste. Jede Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung bedarf der vorherigen Zustimmung von VYVIDA. in Textform. Wird die Zustimmung verweigert, so steht dem Mieter das Sonderkündigungsrecht nach § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB nicht zu.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mieträumen, dem Inventar und den überlassenen Ausstattungsgegenständen sorgfältig umzugehen und alles Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen, um Schäden zu verhindern. Er wird seine Mitarbeiter und Gäste in gleicher Weise verpflichten.
(3) Das Rauchen innerhalb der Mieträume und des gesamten Gebäudes ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Gäste auf das Rauchverbot hinzuweisen.
(4) Während der Mietzeit obliegt dem Mieter die Verkehrssicherungspflicht in den Mieträumen.
(5) Dem Mieter überlassene Schlüssel oder Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist untersagt.
(6) Bei Mietende hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt in ihrem ursprünglichen Zustand nebst überlassenen Ausstattungsgegenständen und Schlüsseln an VYVIDA. zurückzugeben.

§ 9. Haftung durch VYVIDA.

(1) Schadensersatzansprüche gegen VYVIDA., gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch VYVIDA., ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
(2) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung durch VYVIDA. auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung durch VYVIDA. wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Soweit der Mieter, seine Mitarbeiter oder Gäste Gegenstände mitführen oder in die Mieträume einbringen, geschieht dies auf eigene Gefahr.

§ 10. Haftung des Mieters

(1) Für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Mietzeit durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder seine Gäste verursacht werden, haftet der Mieter nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, VYVIDA. von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten ergeben, freizustellen.
(3) Der Mieter haftet gegenüber VYVIDA. für den durch Schäden an den Mieträumen, dem Inventar und den überlassenen Ausstattungsgegenständen sowie für den durch die notwendige Beseitigung dieser Schäden entstehenden Mietausfall.
(4) Gibt der Mieter ihm überlassene Schlüssel bei Mietende nicht zurück oder meldet er deren Verlust, so ist VYVIDA. berechtigt, die Schließzylinder der betreffenden Türen austauschen zu lassen und von dem Mieter Ersatz der hierfür anfallenden Kosten zu verlangen.

§ 11. Rücktritt

(1) Der Mieter ist berechtigt, bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns von dem Vertrag zurückzutreten. 

  • Bei einem Rücktritt von dem Vertrag bis mindestens 28 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
  • Bei einem Rücktritt von dem Vertrag ab 27 Tage vor Mietbeginn ist eine Zahlung von 15% des vereinbarten Mietpreises zu leisten.
  • Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn ist eine Zahlung von 25% des vereinbarten Mietpreises zu leisten. 
  • Bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor Mietbeginn ist eine Zahlung von 50% des vereinbarten Mietpreises zu leisten. 
  • Bei einem Rücktritt ab Mietbeginn ist eine Zahlung von 100% des vereinbarten Mietpreises zu leisten. Aufwendungen, die VYVIDA. im Hinblick auf die Erbringung über die Bereitstellung der Mieträume hinausgehender Leistungen (z. B. Catering) im Zeitpunkt des Rücktritts getätigt hat, sind vom Mieter zu erstatten.

(2) VYVIDA. ist berechtigt, bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein Rücktritt des Mieters gemäß Absatz 1 Satz 2 entschädigungslos möglich ist, ihrerseits von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihr eine kollidierende Buchungsanfrage vorliegt und der Mieter trotz Aufforderung von VYVIDA. auf sein Rücktrittsrecht nach Absatz 1 nicht verzichtet. Darüber hinaus besteht ein jederzeitiges Recht durch VYVIDA. zum Rücktritt und zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn
– der Mieter gegenüber VYVIDA. falsche oder irreführende Angaben über vertragswesentliche Tatsachen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich seiner Person, seiner Unternehmereigenschaft und des Nutzungszwecks;
– der Nutzungszweck gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
– VYVIDA. begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von VYVIDA. zuzurechnen ist;
– der Mieter die Raummiete oder ein anderes vor Mietbeginn fälliges Entgelt trotz Aufforderung bis zum Mietbeginn nicht bezahlt;
– der Mieter die Mieträume entgegen § 8 Absatz 1 Satz 2 ohne die Zustimmung durch VYVIDA. untervermietet oder sonst zum Gebrauch überlässt.
(4) Der Rücktritt bedarf der Textform. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung maßgeblich.

§ 12. Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen VYVIDA. und dem Mieter unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.